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Nutzung von Schulräumen

Grundsätzlich können die Schulräume in den Schulen der Samtgemeinde auf Antrag auch für schulfremde Zwecke an Vereine, Verbände, Gruppen und Organisationen überlassen werden.

An den nachstehenden Belegungsplänen können sich zukünftige Nutzer über freie Zeiten in den Schulen informieren und konkrete Anträge stellen. 

Näheres zu den Kosten, Richtlinien und der Benutzung entnehmen Sie bitte den nachstehenden „Richtlinien mit Entgeltfestsetzung der Samtgemeinde Brome für die Überlassung von Schulräumen zu schulfremden Zwecken“ und der „Benutzungsordnung der Samtgemeinde Brome“.

Gebühren

 Schulraeume.pdf  39.74 KB  30.08.2006 

Weitere Informationen

Klicken Sie hier



Ansprechpartner

Sylvia Schulze
Schulen, Büchereien
Fachbereich 1: Zentrales und Schule
05833 84-113
05833 84-911
Sylvia.Schulze@Samtgemeinde-Brome.de
Zimmer: 105 - Obergeschoss
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Sie erreichen mich telefonisch
Montag - Freitag08:30 - 12:00 Uhr

 

Weitere Aufgaben des Mitarbeiters

Bücherei
Nutzung von Schulräumen
Schulangelegenheiten
Turnhallen

 

Sophie Tinscher
Fachsbereichsleiterin - Jugend und Soziales
Fachbereich 1: Zentrales und Schule
05833 84-119
05833 84-911
sophie.tinscher@samtgemeinde-brome.de
Zimmer: 111 - Obergeschoss
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Sie erreichen mich telefonisch
Montag - Freitag08:30 - 12:00 Uhr

 

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