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Steuern

Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt aufgrund von Messbescheiden, die vom zuständigen Finanzamt erlassen werden. In Verbindung mit den von der Gemeinde beschlossenen Hebesätzen für das entsprechende Haushaltsjahr ergibt sich die jährliche Steuerschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome haben in Ihren aktuellen Haushaltssatzungen folgende Hebesätze festgelegt:

Gemeinde             

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Bergfeld

300 v.H.

320 v.H.

330 v.H.

Brome

370 v.H.

370 v.H.

370 v.H.

Ehra-Lessien

350 v.H.

350 v.H.

400 v.H.

Parsau

300 v.H.

320 v.H.

340 v.H.

Rühen

270 v.H.

350 v.H.

350 v.H.

Tiddische

300 v.H.

320 v.H.

350 v.H.

Tülau

350 v.H.

350 v.H.

350 v.H.

Die Grund- und Gewerbesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. sowie 15.11. jeden Jahres fällig und kann per Einzugsermächtigung automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und reichen Sie es bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome, Telefax: 05833 84-72, ein.

Ansprechpartner

Gitte Wagner
Meldewesen, Ausweise, Steuern, Mitteilungsblatt, Fundbüro
ServiceCenter
05833 84-0
05833 84-900
ServiceCenter@Samtgemeinde-Brome.de
Zimmer: 2 - Erdgeschoss
Sprechzeiten ServiceCenter
Montag, Dienstag, Donnerstag 07:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
jeden 2. Samstag
im Monat
10:00 bis 11:00 Uhr

 

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ServiceCenter
Steuern
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Susanne Gädecke
Meldewesen, Ausweise, Steuern, Mitteilungsblatt, Fundbüro
ServiceCenter
05833 84-0
05833 84-900
ServiceCenter@Samtgemeinde-Brome.de
Zimmer: 2 - Erdgeschoss
Sprechzeiten ServiceCenter
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Mittwoch und Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
jeden 2. Samstag
im Monat
10:00 bis 11:00 Uhr

 

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