Terminkalender | ||||||
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<<< Februar 2021 >>> | ||||||
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Aufwandsentschädigung |
Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Der Samtgemeindebürgermeister lädt die Ratsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung sowie aller Unterlagen zu der jeweiligen Sitzung ein. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Tagesordnungen von öffentlichen Sitzungen werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Samtgemeinde bekannt gegeben sowie im Eingang des Rathauses ausgehängt; Vorlagen stehen nach erfolgter Einladung im Bürgerinformationssystem zur Verfügung; Niederschriften werden nach der Genehmigung in der darauf folgenden Sitzung bereit gestellt:
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Sie erreichen mich telefonisch |
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Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 17:00 Uhr |