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Anliegen

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Bauantrag

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Hinweis

 Für Bauvorhaben in der Samtgemeinde Brome ist der Landkreis Gifhorn zuständige Bauaufsichtsbehörde.
 Weitere Hinweise zur Antragstellung und Ablaufschema finden Sie unter www.gifhorn.de.

Gebühren

Alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden erheben für ihre Mitwirkung eine Verwaltungsgebühr.

Die Samtgemeinde Brome erhebt für ihre Stellungnahme gemäß der  Verwaltungskostensatzung.pdf  127.75 KB  16.05.2006 .

Weitere Informationen



Ansprechpartner

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