Anliegen
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Bauantrag
Sie möchten |  einen Bauantrag stellen |
Hinweis |  Für Bauvorhaben in der Samtgemeinde Brome ist der Landkreis Gifhorn zuständige Bauaufsichtsbehörde.  Weitere Hinweise zur Antragstellung und Ablaufschema finden Sie unter www.gifhorn.de. |
Gebühren
Alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden erheben für ihre Mitwirkung eine Verwaltungsgebühr. Die Samtgemeinde Brome erhebt für ihre Stellungnahme gemäß der  Verwaltungskostensatzung.pdf  127.75 KB  16.05.2006 . |
Weitere Informationen
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