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Ortsrecht

Die Samtgemeinde Brome kann im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen bzw. Verordnungen regeln.

Satzungen/Verordnungen sind vom Samtgemeindebürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Sie sind der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen bzw. genehmigen zu lassen.

Satzungen/Verordnungen treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, 14 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Verkündungsblatt (Amtsblatt des Landkreises Gifhorn) ausgegeben worden ist.

Jedermann hat das Recht, Satzungen/Verordnungen einschließlich aller Anlagen und Pläne innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Fotokopien fertigen zu lassen.

Nachdem die jeweilige Satzung bzw. Verordnung im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde, wird sie anschließend im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome veröffentlicht und danach 4 Wochen in der Samtgemeinde ausgehängt. Danach können die aktuellen Satzungen bzw. Verordnungen der Samtgemeinde Brome auf der Homepage eingesehen werden unter Politik – Ortsrecht

Weitere Informationen

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Ansprechpartner

Christian Pitterling
Kindertagesstätten
Fachbereich 1: Zentrales und Schule
05833 84-117
05833 84-911
christian.pitterling@samtgemeinde-brome.de
Zimmer: 112-Obergeschoss
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Sie erreichen mich telefonisch
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

 

Weitere Aufgaben des Mitarbeiters

Bürger- & Rats-Info
Ortsrecht

 

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