Terminkalender | ||||||
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<<< Februar 2021 >>> | ||||||
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Die Samtgemeinde Brome kann im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen bzw. Verordnungen regeln. Satzungen/Verordnungen sind vom Samtgemeindebürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Sie sind der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen bzw. genehmigen zu lassen. Satzungen/Verordnungen treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, 14 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Verkündungsblatt (Amtsblatt des Landkreises Gifhorn) ausgegeben worden ist. Jedermann hat das Recht, Satzungen/Verordnungen einschließlich aller Anlagen und Pläne innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Fotokopien fertigen zu lassen. Nachdem die jeweilige Satzung bzw. Verordnung im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde, wird sie anschließend im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome veröffentlicht und danach 4 Wochen in der Samtgemeinde ausgehängt. Danach können die aktuellen Satzungen bzw. Verordnungen der Samtgemeinde Brome auf der Homepage eingesehen werden unter Politik – Ortsrecht |
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